Kanzlei Rector Rechtsanwälte

Kanzlei

Unsere Anwaltskanzlei besteht seit dem Jahre 1986. Vornehmlich sind wir auf dem Gebiet des privaten und öffentlichen Baurechts tätig und beraten und vertreten Architekten, Ingenieure, private und öffentliche Bauherren, Bauunternehmen, Immobilieneigentümer und  –verwalter, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vermieter und Mieter. Kurz: Das Recht rund um die Immobilie in all seiner Vielfalt ist Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Daneben stehen wir Ihnen auch in Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts gerne zur Verfügung.

Unabhängig davon, ob wir für Sie beratend, außergerichtlich oder gerichtlich tätig werden: Unser Verständnis von anwaltlichem Beistand ist die fachkundige, konsequente und zielorientierte Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dabei ist es unser Bestreben, Ihnen im Rahmen einer umfassenden und fundierten Beratung Antworten auf die anstehenden Rechtsfragen zu geben, Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sofern dies möglich und zielführend ist.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Überblick: